Aktuelle Informationen rund um den VfL Wildenfels

Aktuelle Informationen rund um den VfL Wildenfels

Hallo Sportfreunde,

anlässlich der Änderungen für Sportvereine in Bezug auf Covid- 19 hier das aktuelle Hygieniekonzept (Stand 11.08.2020)

 

Update Nutzungskonzept für Außensportanlagen des VfL Wildenfels

Die Nutzungsgestattung erfolgt unter Beachtung nachfolgender Auflagen, der Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 4. Juni 2020“ (in der ab 13.06.2020 geltenden konsolidierten Fassung) sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen sind die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen und Abteilungsleiter.

  1. Betretungsverbot der Sportstätte für Personen mit Erkältungssymptomen und/oder erhöhter Körpertemperatur.
  2. Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Sportlern und Trainern ist jederzeit einzuhalten. Aus diesem Grund ist die Personenanzahl je Spielhälfte auf 20 Personen zu begrenzen.
  3. Während der Trainingseinheiten ist der körperliche Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren.
  4. Bei Kontaktsportarten (bspw. Fußball) ist während der Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.
  5. Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen- Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.
  6. Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich.
  7. Möglichkeiten zum Händewaschen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern, elektrische Handtrockner dürfen verwendet werden, falls bereits vorhanden.
  8. Vollständige Reinigung von Trainingsgeräten nach der Nutzung.
  9. Keine Öffnung der Sportstätte für Publikumsverkehr.
  10. Aktenkundige Belehrung aller Sportfreunde und Vereinsmitglieder zu o.g. Regelungen bei der Nutzung der Außensportanlagen.
  11. Trainingsteilnehmer werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonermittlung sicherstellen zu können.

Mit sportlichen Grüßen

Patrick Hein

Vereinsvorsitzender

 

 

Spezielle Vorgaben zur Nutzung der Sanitär- und Duschanlagen im Sportlerheim an der Lindenallee 20

 

  1. In den Duschräumen ist zwischen den einzelnen Duschplätzen jeweils ein Duschplatz freizulassen, um den Mindestabstand von 1,5m garantieren zu können. Somit können sich maximal 3 Personen gleichzeitig im Duschbereich aufhalten. Der Duschbereich ist aber jeweils einzeln zu betreten und zu verlassen.
  2. In den Umkleidekabinen ist jeweils ein Sitzplatz freizuhalten, um den Mindestabstand von 1,5m einhalten zu können. Aus diesem Grund ist die Maximalanzahl der Personen nachfolgend zu begrenzen:
    • Große Kabine: 6 Personen
    • Kleine Kabinen: 4 Personen
  3. Das Umkleiden sollt, wenn möglich, jedoch nacheinander erfolgen, um den Kontakt auf engem Raum so gering wie möglich zu halten.
  4. Der Umkleidebereich ist jeweils einzeln zu betreten und zu verlassen.

 

 

Spezielle Vorgaben zur Nutzung der Sanitär- und Duschanlagen in der Mehrzweckhalle Wildenfels